Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
aus aktuellem Anlass bitte ich Sie folgende Informationen zur Kenntnis zu nehmen:
Ebenso wie das Schulministerium betrachtet die Schule zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln von Schülerinnen und Schülern als absolut begrüßenswert. Politische Bildung, die Gestaltung von Schulkultur und Demokratiepädagogik sind wichtige Aufgaben von Schule.
Das grundsätzlich verankerte Recht, an öffentlichen Versammlungen, Protestzügen oder Mahnwachen teilzunehmen, findet seine Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Gemäß § 43 Absatz 1 Schulgesetz sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen. Das bedeutet unter anderem, dass eine Teilnahme an Schülerstreiks, das heißt an Veranstaltungen, die darauf ausgelegt sind, gerade durch die Verletzung der Schulpflicht eine Aussage zu machen, grundsätzlich nicht zulässig ist.

Für die Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts der Versammlungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler ist außerhalb der Unterrichtszeiten hinreichend Gelegenheit.
Wir möchten Sie und euch darauf aufmerksam machen bzw. daran erinnern, dass Verletzungen der Schulpflicht auf dem Zeugnis als unentschuldigte Fehlstunden dokumentiert werden.
Eine regelmäßige oder wiederholte Schulpflichtverletzung kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Schumann, Schulleiterin

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