Baustein Beratungskonzept

Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
Schwelm
Städtische Realschule für Jungen und Mädchen

 

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Beratungskonzept der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule

Übersicht:

  1. Rechtliche Grundlage/Bezug
  2. Beratungsziele
    1. Beratung unterstützt SchülerInnen und Erziehungsberechtigte
    2. Was kann die Beratung nicht leisten?
      1. Adressen bzw. Telefonnummern der externen Berater
  3. Grundsätze der Beratungstätigkeit
  4. Wo und wann wird beraten?
  5. Themenspezifische Beratung und Prävention
  6. Fortbildung der Erziehungsberechtigten
  7. Evaluation

1. Rechtliche Grundlage
Schuleigenes Beratungskonzept
Den Schulen wird empfohlen, zur Organisation, Koordination und  inhaltlichen Schwerpunktsetzung ihrer Beratungstätigkeiten ein schuleigenes Beratungskonzept als Teil ihres Schulprogramms zu entwickeln.
Das schuleigene Beratungskonzept ist Ergebnis eines schulinternen Diskussions- und Einigungsprozesses. Es enthält verbindliche Zielvereinbarungen und Verfahrensabsprachen und zeigt, wie unterschiedliche pädagogische, psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule genutzt werden können. Wirksame Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Das schuleigene Beratungskonzept wird von der Schulkonferenz verabschiedet und bei Bedarf fortgeschrieben (§ 5 Abs. 2  Nr. 5 SchMG).
Erlass vom 08.12.199

2. Beratungsziele
Die Beratung wird als ein Bestandteil des Schulauftrages beschrieben, wie das Unterrichten, Erziehen und Beurteilen. Die Beratung hilft dem  Lehren, Lernen und Zusammenleben in der Schule. Sie hilft den SchülerInnen die Bildungsangebote ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechend zu nutzen, das Lernklima zu verbessern und das Schulleben zu bereichern.
Die Beratung hat das Ziel direkt oder indirekt Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein,
soziale Kompetenz, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern.

2.1 Die Beratung unterstützt die SchülerInnen sowie deren Erziehungsberechtigte

  • bei Fragen zur Drogen und Suchtprävention
  • bei Problemen der SchülerInnen durch Ausgrenzung, Mobbing, Diskriminierung, Gewalt, Rassismus, …usw.
  • bei Erziehungsschwierigkeiten
  • bei Fragen zur Sexualität und AIDS-Prävention
  • bei Kontaktaufnahmen zu externen Beratungsstellen
  • beim Konkretisieren von Interessenschwerpunkten
  • bei Problemen der Eltern und Lehrern
  • bei Schul- und Lernschwierigkeiten, Schwierigkeiten sich zu organisieren,…usw.

2.2 Was kann die Beratung nicht oder nicht alleine leisten?
Die Beratungslehrer können keine therapeutischen Aufgaben übernehmen, wie sie bei Drogensucht, sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen oder psychiatrischen Problemen erforderlich sind.
In solchen Fällen muss der Beratungslehrer Kontakte zu externen Fachberatungsstelle (Drogenberatungsstelle, Villa xtradry des Blauen Kreuzes, ProFamilia, Jugendamt, Polizei, Kinderschutzbund oder psychologischen Beratungsstellen bzw. Schulpsychologen) herstellen.
Diese externen Beratungsstellen können aber auch bei den in Punkt 2.1 aufgelisteten Beratungsfällen unterstützend in Anspruch genommen werden.

2.2.1 Adressen bzw. Telefonnummern externer Fachberatungsstellen

  • Drogenberatungsstelle des südlichen EN-Kreises
    Marienstraße; Schwelm;
    Tel. 02336/7001
  • ProFamilia Schwangerschafts-/ AIDS–Beratung sowie Beratung beihäuslicher Gewalt und Missbrauch (Jugendschutzambulanz)
    Wilhelmstr. 45; Schwelm;
    Tel.: 02336/443640
  • Villa xtradry Schwelm; Tel.:02336/4069-94 (-95)
  • Jugendamt Schwelm-Betreuung der Drogenpräventionsarbeit
    Herr Vestweber
    Tel.: 02336/ 801 397
  • Evangelische Beratungsstelle (Psycholog. Beratung)
    Birkenstr. 11; Ennepetal;
    Tel.:02333/60970
  • Polizei Dezernat Vorbeugung;
    Herr Kreis
    Tel.: 02336/9166-295

 

3. Grundsätze der Beratungstätigkeit

  1. Verschwiegenheit und Vertrauen: Die zu beratenden Personen müssen sich des Vertrauens (bzw. des Schweigerechtes) der Beratungsperson sicher sein können.
  2. Freiwilligkeit: Ein erzwungenes Gespräch bzw. eine aufgezwungene Konfliktlösung hat keinen dauerhaften Erfolg.
  3. Verantwortlichkeit: Die Rat suchende Person ist für die Umsetzung der Konfliktlösungen selbst verantwortlich. Weder sie noch der Berater können ihre Aufgaben und Verantwortungen delegieren.


4. Wo bzw. wann wird beraten?

An der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule gibt es eine Beratungslehrerin, die von SchülerInnen, Lehrern oder Erziehungsberechtigten jederzeit zur Vereinbarung eines Beratungstermins oder in dringenden Fällen auch zu einem sofortigen Gesprächs angesprochen werden kann. Auf Grund des Lehrerraumsystems ist es für die Beratungslehrerin leicht möglich, in den Pausen, in den Freistunden bzw. vor oder nach dem Unterricht in ihrem eigenen Raum ein vertrauliches Gespräch zu führen.Die Beratungslehrerin (Frau Kotte) stellt sich den neuen fünften Klassen nach der Einschulung vor, damit die SchülerInnen die Möglichkeit haben die Beratungsangebote zu nutzen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes (Frau Gundlach) donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr bei uns in der Schule aufzusuchen oder telefonisch einen Gesprächstermin mit ihr vereinbaren.

5. Themenspezifische Beratung und Prävention an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
Klasse 7:

  • Besuch der Villa xtradry zur Aufklärung zum Thema Alkohol jeweils einen Schultag

Klasse 8:

  • Suchtvorbeugung durch die Drogenberatungsstelle der Stadt Schwelm
  • Ein Tag im Jugendzentrum und ein Tag in der Drogenberatungsstelle
  • Aufklärung über die rechtlichen Aspekte des Drogenmissbrauchs durch die Polizei ( zweistündig)
  • Elternabend zum Thema Suchtprophylaxe
  • Projektarbeit zum Thema Sucht im Rahmen des Biologieunterrichts

Klasse 9:

  • Theaterbesuch zum Thema Alkoholmissbrauch
  • Aufklärung zum Thema AIDS und Sexualität

Klasse 9/10:

  • Aufklärungsveranstaltung durch ProFamilia
  • Theaterbesuch zur AIDS-Prävention
  • Aufklärung über die Gefahren des Internets

Klasse 6/7:

  • Informationsveranstaltung der Polizei zu legalen und illegalen Fallen und Gefahren
  • Theaterbesuch zum Thema Internetmissbrauch
  • Elternabend zum Thema

Die Termine für diese Veranstaltungen werden in jedem Schuljahr neu und individuell festgesetzt. Die Präventionsveranstaltungen der Drogenberatungstelle, der Villa xtradry und der ProFamilia finden ohne die Klassen-
bzw. Fachlehrer der jeweiligen Klassen statt, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, sich dort völlig frei zu äußern und Fragen zu stellen.
Vor und nach den Veranstaltungen haben die verantwortlichen LehrerInnen aber die Möglichkeit mit den Mitarbeitern der Beratungsstellen über den Verlauf der Gespräche zu sprechen.

6. Fortbildung der Erziehungsberechtigten
An unseren Elternabenden erhalten die Erziehungsberechtigten Informationen zu den aufgelisteten Themen.
Zusätzlich bietet der evangelische Kirchenkreis für die Erziehungsberechtigten der Klassen 7 und 8 eine Fortbildung unter dem Oberbegriff „Pubertät“ an. Ein Vertreter des Kirchenkreises stellt den Eltern diese Veranstaltung auf den Klassenpflegschaftsabenden vor. Die Fortbildungunterstützt die Erziehungsberechtigten bei Fragestellungen zur Erziehung von Pubertierenden.

7. Evaluation
Das vorliegende Konzept sollte eine optimale Beratung unserer Schüler und Schülerinnen möglich machen. Daraus resultiert, dass die genannten Maßnahmen nicht unveränderlich sind, sondern regelmäßig überprüft werden müssen. Um eine zielgerichtete Optimierung zu erreichen, muss überprüft werden, inwieweit die einzelnen Maßnahmen für eine Beratung angemessen sind.
Bei der Überprüfung der schulischen Bemühungen könnten folgende Informationen sinnvoll sein:
Die Rückmeldung

  • der Schülerinnen und Schüler bzgl. der durchgeführten Maßnahmen
  • über die Zufriedenheit der Eltern mit den durchgeführten Maßnahmen,
  • der Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich der Durchführbarkeit und Effizienz der Maßnahmen,
  • zur Qualität des Beratung (Lehrer- und Schülerfeedback),
  • über die im Unterricht erkennbaren Veränderungen im Bereich Sozialverhaltens.

Diese und vergleichbare Informationen lassen sich nicht nur im direkten Gespräch mit den jeweiligen Akteuren ermitteln, sondern auch durch die Evaluation der Maßnahmen durch die Fachschaft Informatik sowie Rückmeldungen über das interne Feedback der außerschulischen Partner.

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