Chemie

Leistungsbewertung im Fach Chemie der DBRS Schwelm

Orientiert und angelehnt an den Kernlehrplan Chemie für Realschulen des Landes NRW.
Durch eine festgelegte Leistungsbewertung wird eine Vergleichbarkeit von Leistungen einzelner Lerngruppen gewährleistet und eine Grundlage geschaffen, um Schülerinnen und Schüler über ihre Leistungen zu informieren. Durch die Angabe von Maßstäben wird die Möglichkeit gegeben, Ziele zu formulieren und zu überprüfen, in welchem Maß diese erreicht werden.

Bewertung der schriftlichen Leistungen

Die Arbeiten werden mithilfe eines Punkterasters bewertet. Für Reproduktionsleistungen werden 70 – 90% der Gesamtpunkte vergeben, für Transferleistungen 10-30%.
In höheren Jahrgangsstufen soll der Anteil der Transferleistungen im Verhältnis zu reinen Reproduktionsaufgaben soweit möglich ansteigen.

Fachbegriffe: Werden Fachbegriffe falsch geschrieben, sind aber noch erkennbar, erfolgt ein Punktabzug von 50% der für die Verwendung dieses Begriffes vorgesehenen Punkte. Ist der Fachbegriff falsch angewendet worden oder nicht mehr eindeutig zu erkennen, gibt es keinen Punkt.

Aus den erreichten Punkteanteilen wird die Note nach folgendem Schema ermittelt.
ch1
Tendenzen im oberen und unteren Notenbereich können durch + und – angegeben werden.
Verwendete Korrekturkürzel
ch2
Sonstige Leistungen
Arten der sonstigen Leistungsüberprüfungen

  • Mündliche Mitarbeit
  • Schriftliche Übungen (mindestens eine pro Halbjahr außer im NK)
  • Versuchsprotokolle
  • Vorträge
  • Experimentierfähigkeit (Schülerversuche, Demonstrationsversuche)
  • ggf. Mappen-bzw. Heftführung
  • ggf. schriftliche Stundenwiederholungen und Hausaufgabenabfragen
  • ggf. kann die Teilnahme an Wettbewerben in die Bewertung einbezogen werden

Anhand der nachfolgenden Kriterien bzw. Indikatoren werden die Leistungender einzelnen Schülerinnen und Schüler beobachtet und bewertet.
Bewertung der sonstigen Leistungen
Mündliche Mitarbeit
Die Mündliche Mitarbeit lässt sich nicht mithilfe eines Punkterasters bewerten. Hierfür werden vielmehr die folgenden Kriterien festgelegt:
ch3
Schriftliche Übungen
Schriftliche Übungen sind kurze, die Dauer von 20 Minuten in der Regel nicht überschreitende Übungen. Sie werden in der Regel angekündigt. Sie werden unter der Maßgabe der unter A.2 und 3 aufgeführten Maßstäbe bewertet, müssen jedoch nicht zwangsläufig einen Transferanteil enthalten.
Das Ergebnis einer schriftlichen Überprüfung wird entweder nur über die erreichte Punktzahl oder über die Angabe der Punkte sowie einer Note mitgeteilt.
Versuchsprotokolle
Versuchsprotokolle werden nach allgemeingültigen Kriterien erstellt (Auflistung der Geräte und Chemikalien; Beobachtungen, die unter Zurhilfenahme aller Sinnesorgane, gemacht und notiert wurden, sowie die Auswertung, bei der alle vorhandenen Beobachtungen erklärt werden müssen).
Die Festlegung der Noten erfolgt nach dem linearen Bewertungsschema.
Exemplarische Bewertung:
ch4
Durchführung bzw. Bewertung von Schüler(gruppen)vorträgen
ch5
Ein exemplarischer Bewertungsbogen:

ch6
Durchführung von Schülergruppenexperimenten

Die Bewertung der beim Schülergruppenexperiment beobachteten Leistungen erfolgt mittels folgender Kriterien und Indikatoren:

ch7

Weitere Arten sonstiger Leistungen

Ob und wie weit weitere Leistungen anderer Art Eingang in die Leistungsbewertung finden bleibt letztlich der Lehrkraft überlassen. Die in einem Jahrgang unterrichten Kolleginnen und Kollegen sind aber gehalten, sich über die einzelnen zu bewertenden Elemente zumindest so weit ins Benehmen zu setzen, dass die Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung in parallelen Lerngruppen gewährleistet bleibt.

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