ZP 10

Überblick zur ZP 10

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat einen

heraus gegeben, der einen guten Überblick über die ZP 10 gibt.

 

Abweichungen Vornote/schriftliche Prüfung

Bei Abweichungen zwischen schriftlicher Prüfung und Vornote kann bei 2 Noten Unterschied eine freiwillige mündliche Prüfung erfolgen. Bei einem Unterschied von 3 Noten ist die mündliche Prüfung Pflicht.

Folgendes PDF des Schulministeriums gibt einen Überblick, ob sich eine freiwillige Prüfung bei zwei Noten Unterschied lohnt.

 

Termine 2020

 

Abschlüsse an der Realschule

 

Q-Vermerk

Für die Qualifikation zum Erhalt eines Schulabschlusses nach der Jahrgangsstufe 10 mit dem Recht eine gymnasiale Oberstufe zu besuchen, müssen folgende Leistungen erbracht werden:

  1. in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen
    1. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer D, E und M müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Nicht durch das Wahlpflichtfach, dieses ist nur für die Versetzung relevant!
    2. Bis zu zwei ausreichende und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Fächergruppe II sind möglich, wenn diese durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden.
  2. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
  3. Eine Nachprüfung zur Erreichung eines Ausgleiches ist seit der Einführung der ZP 10 nicht mehr möglich.
    Siehe: § 42 APO SI Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen
  • Aufschlüsselung mit Beispielen durch den RLV

 

Mathematik

Deutsch

  • Links folgen

Englisch

  • Links folgen

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung