Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

um einen weitgehenden Regelunterricht trotz steigender Coronazahlen zu ermöglichen, werden einige Regelungen die bereits nach den Sommerferien galten, wieder in Kraft gesetzt. Ab sofort besteht eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler auch wieder am Sitzplatz in der Klasse. Eine Befreiung von der Maskenpflicht sowie eine Freistellung von Unterricht kann ausschließlich durch ein „aussagekräftiges Attest“ erfolgen. Aus diesem müssen Art und Dauer der Erkrankung, sowie die Dauer der Befreiung hervorgehen. Das Attest muss alle 14 Tage erneuert werden.
In den Klassenräumen wird wetterunabhängig mehrmals während einer Stunde oder auch permanent gelüftet werden. Bitte sorgen Sie bei Ihren Kindern für entsprechende Kleidung. Auch die Pausen werden wir auf den Höfen verbringen müssen, Pausenaufenthalte im Gebäude sind unter den Infektionsschutzvorgaben leider nicht möglich.

Ich hoffe, dass wir auch weiterhin an unserer Schule im weitgehenden Regelbetrieb bleiben können. Hierzu ist jedoch auch eine Akzeptanz der Infektionsschutzregelungen bei der Schülerinnen und Schülern erforderlich. Da wir diesbezüglich leider immer wieder auf Unverständnis stoßen bitte ich Sie eindringlich, diese nochmals mit Ihren Kindern zu thematisieren. Leider muss ich mir andernfalls vorbehalten, Schülerinnen und Schüler zumindest vorübergehend vom Unterricht zu suspendieren, die wiederholt gegen die Maskenpflicht verstoßen.

Viele Grüße

M. Unger
(Schulleitung)

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